Fundament

Fundament – Frostsicher

Wie jeder andere Bau, muss auch der Wintergarten auf einem sicheren Untergrund ruhen. Vorgesehen werden Streifen – oder Blockfundamente mit 80 bis 100 cm Tiefe. Die Breite ergibt sich aus der Belastung (Eigenlast, Schnee- und Windlast). Hiermit ist hier nicht nur auf die Tragfähigkeit, sondern auch auf die Frostsicherheit zu achten.

Da diese in unseren Bereichen erst in etwa 80 bis 100 Zentimetern Tiefe gewährleistet ist, wird bei Anbau im Erdreich ein entsprechend tief angelegtes Streifenfundament empfohlen. Dabei ist es  insbesondere auf den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 15 Zentimetern zwischen Schwelle und Erdreich zu achten.

Dadurch darf das Regenwasser nicht vor der Tür stauen und durch die Schwelle eindringen. Gleichzeitig vermindert diese Stufe die Belastung und Verschmutzung im Bodenbereich. Vorzüglich ist auch eine entsprechend tiefe, mit Metallgitter abgedeckte Rinne zu planen.

An der Außenseite ist eine Dämmung sinnvoll. So kann die Kälte unterhalb des Wintergartens nicht eindringen. Für Bodenplatten, die in beheizten Räumen an das Erdreich grenzen, sind die Hinweise der Wärmeschutzverordnung für eine Mindest-Dämmung der gesamten Grundfläche zu achten:

–          Bei nachträglichen Anbauten an bestehende Gebäude muß also wenigstens ein k-Wert (u-Wert) von 0,5 W/n2K erreicht werden

–           bei Neubauten einer von 0,35 W/m2]

Mittels dickerer Dämmschichten lassen sich jedoch ohne großen Aufwand auch bessere k-Werte erzielen.

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