Wärmedämmglas

Wärmedämmglas und Wärmeschutzverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzte die alte Wärmeschutzverordnung vom Jahre 1995. Die neuen Bestimmungen hinsichtlich des Wärmeschutzes sind noch härter. Bei Wohngebäuden mit einem Fensterflächenanteil von höchstens 30 % soll der mittlere U-Wert (Maßeinheit für den Wärmeverlust) zwischen 1,05 und 0,44 W/qmK sein. Bei Gebäuden, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, und einen Fensterflächenanteil von mindestens 30 % haben, beträgt dieser Wert 1,55 bis 0,58 W/qmK.

Anwendung

Das Wärmedämmglas kann in Gebäuden aller Art angewandt werden. Mit seinem Einsatz wird eine optimale Wärmedämmung erreicht, dabei ist die Energiedurchlässigkeit nicht außer Acht zu lassen. Die Sonnenstrahlung dringt durch die Verglasung und auf diese Weise kann man sparen, weil die dadurch gewonnene Energie kostenlos ist. Außerdem ist das Tageslicht während der hellen Stunden frei durchgelassen.

Funktionsweise

Im Einklang mit den statischen Anforderungen bestehen die Wärmedämmglas- Isolierglaseinheiten grundsätzlich aus Floatglasscheiben und einem zweistufigen, diffusionsdichten Randverbund. Auf der Oberfläche im Scheibenzwischenraum ist eine sehr feine, fast nicht bemerkbare Edelmetallbeschichtung angebracht. Der Zwischenraum wird mit einem extra für das Ziel geeigneten Gas (z. B. Argon) gefüllt und der Abstand zwischen den Scheiben ist so berechnet, dass der Wärmeverlust zwischen den Scheiben fast vollständig verhindert wird, außerdem dienen diese Maßnahmen zu einer noch effektiverer Besserung des U-Werts.

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